Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und führen durch ein vorformuliertes Regelwerk dazu, dass der Vertragsabschluss vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.

1. Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen, inkl. unserer Objektnachweise, sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Casamio Immobilien oder deren Partnerfirmen an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

2. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Casamio Immobilien oder deren Partnerfirmen zur Erfüllung Ihrer Verpflichtung befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgaben der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

3. Vorkenntnis

Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von drei Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über der bestehenden Vorkenntnis informiert hat.

4. Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Im Übrigen haftet Casamio Immobilien oder deren Partnerfirma nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Vertragsabschluss/Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht im Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision in Höhe von 5,95% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% vom Auftraggeber an Casamio Immobilien oder deren Partnerfirmen zu zahlen. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Käufer ein anderes Objekt oder eine weitere Einheit des Verkäufers erwirbt, Einheiten erweitert oder zusammen gelegt werden; dies gilt auch für einen Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach erbrachtem Nachweis oder Beendigung des Maklervertrages. Sofern der Interessent, eine zu seinem Einflussbereich gehörende Person oder ein von ihm informierter Dritter einen Kaufvertrag bzw. wirtschaftlich nahe kommenden Vertrag über die nachgewiesene Immobilie schließt, leistet er eine bei Vertragsschluss fällige Provision in oben genannter Höhe und etwaiger sonstiger vom Käufer zu erbringenden Gegenleistungen an den Makler.

Bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages ist eine Provision in Höhe von 3,57% der vertraglich vereinbarten Nettomiete inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% vom Auftraggeber an Casamio Immobilien zu zahlen.

Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages ist eine Provision in Höhe von 2,38% der vertraglich vereinbarten Nettomiete inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% vom Besteller an Casamio Immobilien zu zahlen.

6. Doppeltätigkeit

Casamio Immobilien oder deren Partnerfirma ist berechtigt, auch für andere Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu sein.

7. Rückfrageklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angaben des Namens und der Anschrift des vorgesehen Vertragspartners bei Casamio Immobilien oder deren Partnerfirma rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

8. Gerichtsstand

Handelt es sich bei unseren Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

10. Vertraulichkeit

Der Interessent sichert dem Makler umfassend Vertraulichkeit, Kunden-, Objekt- und Quellenschutz zu. Das Angebot darf ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Verletzung dieser Verpflichtung führt zum Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens ist zulässig. Der Interessent wird darüber hinaus weder know-how, copy-right, Geschäftsverbindungen oder sonstige zum Geschäftsbetrieb des Maklers gehörende Informationen ohne dessen Zustimmung nutzen oder Dritten zugänglich machen.

11. Verhandlung des Hauptvertrages

Der Interessent wird ohne Zustimmung des Maklers zunächst keine direkten Verhandlungen mit dem Verkäufer führen. Über den jeweiligen Verhandlungsstand wird der Interessent den Makler unaufgefordert und laufend informieren, sofern dieser an den Verhandlungen nicht teilnehmen sollte. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei allen Verhandlungen sowie bei der Beurkundung des Hauptvertrages, auf eine sofortige beglaubigte Abschrift des Vertrages sowie auf Grundbucheinsicht wie der Interessent selbst.

12. Anderer Erwerbsvorgang

Sofern der Interessent die Immobilie nicht über einen Grundstückskaufvertrag sondern auf anderem Wege (z.B. durch Kauf von Gesellschaftsanteilen, Zwangsversteigerung, Tausch, Erbbaurecht, Ausbietungsgarantie, Abtretung von Grundpfandrechten, Dauernutzungsrechten, Leasing, etc.) erwirbt, leistet er ebenfalls die vorstehend in Ziffer 5 bestätigte Provision.

13. Schlussbestimmungen

Alle Angebote des Maklers basieren auf den ihm erteilten Auskünften, sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich zugesichert. Irrtum, Zwischenverkauf und Preisänderung bleiben vorbehalten.
Nebenabreden bestehen zwischen Makler und Interessent nicht. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schrift- oder Faxform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so sollen diese dahingehend geändert werden, dass sie ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechen. Analog gilt dies für eine ungewollte Vertragslücke. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Haftungsausschluss

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